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BVerwG, 28.02.1996 - 2 B 24.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Voraussetzung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Begründung durch die Andeutung des Themenkreises ohne Herausarbeitung einer konkreten Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung - ...
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 08.11.1995 - 1 R 50/94
- BVerwG, 28.02.1996 - 2 B 24.96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 2 B 24.96
Mit der Grundsatzrüge muß nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, inwiefern in dem erstrebten Revisionsverfahren eine bestimmte, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts entscheidungserhebliche Rechtsfrage mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite höchstrichterlicher Klärung bedarf (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78
Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 2 B 24.96
Derartige Angriffe gegen die Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht sind aber im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision unbeachtlich (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 28.02.1996 - 2 B 24.96
Mit der Grundsatzrüge muß nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, inwiefern in dem erstrebten Revisionsverfahren eine bestimmte, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts entscheidungserhebliche Rechtsfrage mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite höchstrichterlicher Klärung bedarf (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- OVG Saarland, 18.04.2007 - 1 R 19/05
Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung;Laufbahnnachzeichnung bei …
Die von ihm dagegen erhobene Klage blieb erfolglos (Urteil des Verwaltungsgerichts vom 18.4.1994 - 12 K 81/93 -, Beschluss des Senats vom 8.11.1995 - 1 R 50/94 - und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.2.1996 - 2 B 24.96 -).